PAR Befund hat sich geändert (z.b. Zahn wurde nach Erstellung des Planes gezogen)

Wenn z.b. bei einem Patient im Nachhinein (also nach Planerstellung/Genehmigung) ein Zahn gezogen wird darf das nicht im PAR Befund geändert werden. Bei diesem Zahn dann bei der Kontrollmessung als Taschentiefe "0" eingeben. (info von dens)

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