Wenn z.b. bei einem Patient im Nachhinein (also nach Planerstellung/Genehmigung) ein Zahn gezogen wird darf das nicht im PAR Befund geändert werden. Bei diesem Zahn dann bei der Kontrollmessung als Taschentiefe "0" eingeben. (info von dens)
Wenn z.b. bei einem Patient im Nachhinein (also nach Planerstellung/Genehmigung) ein Zahn gezogen wird darf das nicht im PAR Befund geändert werden. Bei diesem Zahn dann bei der Kontrollmessung als Taschentiefe "0" eingeben. (info von dens)
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