Kennzeichnung Zahnhalsfüllungen

Die Zahnhalsfüllungen müssen im Dens nicht gekennzeichnet werden. Durch die Füllungslage erkennt Dens das es sich um Zahnhalsfüllungen handelt und in der Abrechnung werden die Zähne automatisch gekennzeichnet.

Da diese Füllungen ja nicht in der Gewährleistungspflicht stehen kann man die Füllung dann auch ohne Fehlermeldung mehrfach eingeben.

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