erstellen von erzept ab 01.10.25

 

Anfrage eines Kunden ob easy ti denn als Arzneimitteldatenbank oder spezielle Verordnungssoftware gilt :

Mitteilung KZV Bayern an den Kunden:
Zum 01.10.2025 tritt die Version 1.3.0 des eRezepts in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt:
• Für Rezepte mit Pharmazentralnummer (PZN) oder Wirkstoffangabe muss zwingend eine Arzneimittel-Datenbank oder spezielle Verordnungssoftware genutzt werden.
• Wichtige Angaben wie Wirkstoff oder Darreichungsform dürfen nur noch aus den offiziellen Arzneimittel-Stammdaten übernommen werden.
Was bedeutet das für Zahnarztpraxen?
• Da Zahnarztpraxen in der Regel keine Arzneimittel-Datenbanken einsetzen, können eRe-zepte künftig nur noch per Freitext ausgestellt werden.
• Die bisherige Möglichkeit, eigene Arzneimittel-Datenbanken im Praxisverwaltungssystem zu hinterlegen und daraus Rezepte zu erstellen, entfällt."

Antwort von Dens:

vielen Dank für Ihre Anfrage und die Übersendung des Textes aus dem Rundschreiben der KZV. Gerne nehmen wir hierzu sowohl technisch als auch fachlich Stellung.

Zum 01.10.2025 tritt die neue Version 1.3.0 der technischen Vorgaben für das E-Rezept in Kraft. Die Anpassungen stammen von der KBV (nicht KZBV) und werden von der gematik im E-Rezept-Fachdienst umgesetzt.

Was bedeutet das für Zahnarztpraxen?

Freitextverordnungen
→ Keine Änderung. Sie können wie bisher Rezepte im Freitext erstellen.

Strukturierte Verordnungen (mit PZN)
→ Diese funktionieren weiterhin, wenn die Angaben korrekt sind.
→ Bei fehlerhaften oder unvollständigen Daten erhalten Sie eine Fehlermeldung und können das Rezept nicht versenden, bis die Angaben korrigiert sind.
→ Neu ist, dass der Fachdienst die Inhalte strenger prüft.

Arzneimitteldatenbank
→ Es gibt keine Pflicht, eine solche Datenbank zu nutzen.
→ Nur wenn Sie sich bewusst für eine Arzneimitteldatenbank entscheiden, muss diese die Richtigkeit der PZN sicherstellen und regelmäßig aktualisiert werden.
→ Solche Systeme sind teuer und werden derzeit fast ausschließlich von einigen MKG-Chirurgen eingesetzt. Für die meisten Zahnarztpraxen sind diese weder verpflichtend noch tatsächlich notwendig, da nur wenige Standardmedikamente (Schmerzmittel, Antibiotika) verschrieben werden.

Fazit: Für die meisten Zahnarztpraxen ändert sich nichts.

Wichtig: Regelmäßig die Aktualität ihrer easyTi-Version überprüfen

Sollten Sie wider Erwarten ab dem 1. Oktober Probleme bei der Erstellung von E-Rezepten haben, führen Sie bitte ein Update von easyTI durch.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Schreiben weitergeholfen haben und wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr DENS Service-Team 

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